WORMS - Mit Blick auf das geplante stationäre Hospiz im Haus A des ehemaligen Hochstiftes hat sich der Förderverein Ökumenische Hospizhilfe Worms neu aufgestellt. Kathrin Anklam-Trapp wurde in der Nachfolge von Hans Schmitt einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende wählte die Versammlung ebenso einstimmig Dr. Ulrike Löffler.
Seit 1996 existiert in Worms die Ökumenische Hospizhilfe und hat mit einer Reihe ehrenamtlich tätiger Hospizbegleiter in dieser Zeit viele Menschen auf ihrem letzten Weg begleitet und Angehörige unterstützt. Der Wormser Rechtsanwalt Hans Schmitt übernahm den Vorsitz des eigens gegründeten Fördervereins im Jahr 2014, hat in dieser Zeit rund 150 000 Euro an Spendengeldern für die ambulante Hospizhilfe eingeworben und ist selbst als Hospizhelfer aktiv. Für sein außerordentliches Engagement erhielt Schmitt große Anerkennung. „Wir freuen uns, dass wir Kathrin Anklam-Trapp für die Führung des Fördervereins gewinnen konnten“, erklärten Caritasdirektor Georg Diederich und der Leiter des Diakonischen Werkes Rheinhessen, Klaus Engelberty, für den Trägerverein des stationären Hospizes. Sie habe zum Hochstift-Standort eine lange persönliche Beziehung. Als Krankenschwester hat sie dort ihre Ausbildung absolviert, zuletzt einen Freundeskreis Hochstift gegründet und aktiv für die Unterbringung des Hospizes am Hochstift-Standort geworben. Mit Dr. Ulrike Löffler hat Kathrin Anklam-Trapp eine ebenfalls eng mit dem ehemaligen Hochstift verbundene Ärztin zur Seite, die lange am Hochstift gearbeitet hat.
„Beide Säulen der Hospizhilfe sind gleichrangig wichtig“, betont Anklam-Trapp die Ausrichtung des Vereins. Es gelte weiter, die ambulante Hospizhilfe zu stärken und damit dem Wunsch der meisten Menschen, zuhause in vertrauter Umgebung die letzten Tage und Stunden des Lebens zu verbringen, zu entsprechen. Aber ebenso sei zu respektieren, dass ein großer Bedarf für eine stationäre Einrichtung mit qualifizierter Betreuung existiere, so Anklam-Trapp. Gleich im Frühjahr 2021 will sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen, um die strategische Ausrichtung des Vereins, die Ergänzung der Satzung für eine Erweiterung des Vorstandes und erforderliche Regelungen für die klare Trennung der Spendeneinwerbung für die ambulante und die stationäre Hospizhilfe zu treffen.